Örtliche Verbrauchsteuer
Getränkesteuer: Eine fast verschwundene Gemeindesteuer
Einnahmenpraktisch 0 € (in Deutschland nicht mehr erhoben)
ErtragshoheitGemeinden (historisch)
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Kommunale Abgaben nach lokalem Ermessen
Örtliche Steuern (Kommunalsteuern) werden von Gemeinden und Kreisen nach eigenem Ermessen erhoben – soweit Landes- oder Bundesrecht dies zulässt. Sätze, Freistellungen und Erhebungsformen variieren erheblich von Ort zu Ort.
Sie erfassen sehr unterschiedliche Sachverhalte: von der Hundehaltung über die Nutzung einer Zweitwohnung bis zu Vergnügungsveranstaltungen. Viele örtliche Steuern haben weniger fiskalische als lenkende Wirkung – etwa die Hundesteuer als Anreiz, die Anzahl der Haustiere zu begrenzen.
Einige örtliche Steuern sind historisch gewachsen und spielen heute nur eine untergeordnete fiskalische Rolle, sind aber wegen ihrer Symbolwirkung oder als Steuerungsinstrument politisch beharrlich.