vollbesteuert
Örtliche Aufwandsteuer

Zweitwohnungsteuer: Kommunale Abgabe auf Nebenwohnungen

258 Mio. €
Steueraufkommen 2025
0,03 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Gemeinden: 258 Mio. €

Die Zweitwohnungsteuer in Deutschland

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung — also einer Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Sie soll den über den Grundbedarf hinausgehenden Wohnaufwand steuerlich erfassen. Nicht jede Gemeinde erhebt sie; Gemeinden, die sie erheben, können Steuersatz und Bemessungsgrundlage selbst festlegen. Das bundesweite Aufkommen ist mit rund 257,7 Mio. € (2025) vergleichsweise gering — trifft aber Betroffene spürbar.

Wie viel Zweitwohnungsteuer zahlst du?

Zweitwohnsteuer-Rechner

Berechne deine individuelle Zweitwohnsteuer basierend auf dem Hebesatz deiner Kommune:

Berechnete Zweitwohnungsteuer

Keine Zweitwohnung

Fällt bei Hauptwohnsitz allein nicht an

0,00pro Jahr

Keine Zweitwohnung angegeben.

Wer ist betroffen?

Steuerpflichtig ist, wer in einer Gemeinde eine Nebenwohnung innehat — also wer dort gemeldet ist, aber nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Typische Fälle:

  • Berufspendler mit Zweitwohnsitz am Arbeitsort
  • Ferienwohnungsbesitzer (in beliebten Urlaubsregionen oft hoch besteuert)
  • Studierende mit eigenem Zimmer am Studienort (Hauptwohnsitz bleibt bei den Eltern)
  • Wochenendpendler mit Stadtappartement

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Gemeindesatzung. Üblich sind:

  1. Jahresnettokaltmiete (real gezahlte oder fiktive Miete bei Eigentum): Steuersatz meist 10–16 %
  2. Quadratmetermiete (ortsübliche Miete × Fläche × Steuersatz)

Beispiel: Ferienwohnung in Timmendorfer Strand, 60 m², ortsübliche Miete 10 €/m²/Monat:

Jahresnettokaltmiete: 60 m² × 10 € × 12 = 7.200 €
Zweitwohnungsteuer (14 %): 1.008 € / Jahr

Steuersätze ausgewählter Städte

StadtSteuersatzBasis
München18 %Jahresnettokaltmiete
Berlin15 %Jahresnettokaltmiete
Hamburg8 %Jahresnettokaltmiete
Timmendorfer Strand14 %Jahresnettokaltmiete
Sylt (Gemeinden)bis 16 %Jahresnettokaltmiete
Freiburg10 %Jahresnettokaltmiete

Viele kleine Gemeinden, besonders in ländlichen Regionen, erheben gar keine Zweitwohnungsteuer.

Ausnahmen und Befreiungen

Befreit sind in den meisten Satzungen:

  • Wohnungen, die aus beruflichen Gründen gehalten werden müssen, wenn Ehepartner oder Kinder am Hauptwohnsitz verbleiben (BGH-Rechtsprechung)
  • Wohnungen, die ausschließlich vermietet werden (dann ggf. andere Regelungen)
  • Personen mit nur einer Wohnung, die als Nebenwohnsitz gemeldet ist (z. B. bei Studierenden mit gemeinsamem Hauptwohnsitz der Eltern)

Wohin fließt das Geld?

Das Aufkommen fließt vollständig an die erhebende Gemeinde. Mit bundesweit rund 257,7 Mio. € ist die Steuer für einzelne Fremdenverkehrsgemeinden aber durchaus relevant — in Sylt oder auf Rügen ein nennenswerte Einnahmequelle.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).