vollbesteuert
Örtliche Aufwandsteuer

Jagd- und Fischereisteuer: Kommunale Abgabe auf Jagd- und Fischereirechte

Stand: 26. September 2026

Jagd- und Fischereisteuer in Deutschland

Die Jagdsteuer und Fischereisteuer sind örtliche Aufwandsteuern – meist erhoben von Landkreisen und kreisfreien Städten – auf das Recht zur Jagd bzw. zur Fischerei. Sie gehören zu den kleinsten und ältesten Steuern Deutschlands — und werden längst nicht mehr überall erhoben. Viele Gemeinden haben diese Steuern abgeschafft, weil der Verwaltungsaufwand das Aufkommen übersteigt.

Was wird besteuert?

Jagdsteuer: Besteuert wird das Recht zur Jagd — also der Wert des Jagdscheins oder der Jagdpacht. Bemessungsgrundlage ist je nach Gemeinde:

  • Der Jagdpachtzins (üblicherweise 10–20 % des jährlichen Pachtzinses)
  • Pauschalbeträge je Jagdrevier

Fischereisteuer: Erhebt eine Steuer auf Angelscheine, Fischwasser-Pachtverträge oder Fischereirechte. Sehr selten noch erhoben.

Wie verbreitet ist die Jagd- und Fischereisteuer heute?

Die Jagdsteuer wird nur noch in fünf Bundesländern erhoben (Stand 2025, Deutscher Jagdverband):

  • Rheinland-Pfalz: fast flächendeckend
  • Niedersachsen: in knapp der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte
  • Hessen: in 10 von 26 Kreisen und kreisfreien Städten
  • Schleswig-Holstein: in 4 von 15 Kreisen und kreisfreien Städten
  • Baden-Württemberg: nur noch im Kreis Waldshut

Die übrigen elf Länder – darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – haben sie abgeschafft oder per Gesetz ausgeschlossen. Die Fischereisteuer ist praktisch bundesweit bedeutungslos.

Wie hoch ist die Jagdsteuer?

Typisch sind 10–20 % des jährlichen Jagdpachtwerts.

Ein Jagdrevier mit einem Jahrespachtzins von 5.000 € → Jagdsteuer: 500 €/Jahr.

Der Jäger zahlt die Steuer an den Kreis bzw. die Gemeinde, in deren Gebiet das Revier liegt.

Wird die Abschaffung der Jagd- und Fischereisteuer diskutiert?

Gegner der Jagdsteuer argumentieren, dass die Jagd nützliche Funktionen erfüllt (Wildbestandsregulierung, Forstschutz) und daher nicht zusätzlich belastet werden sollte. In vielen Gemeinden wurde die Steuer aus pragmatischen Gründen abgeschafft: Der bürokratische Aufwand der Erhebung lohnt bei geringen Aufkommen schlicht nicht.

Für die Fischereisteuer gilt dasselbe — sie ist heute steuerrechtlich ein Fossil ohne praktische Bedeutung.

Geschichte

Die Jagd- und Fischereisteuer stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert, als Jagd- und Fischereirechte noch erhebliche Vermögenspositionen und Privilegien darstellten. Ursprünglich dienten sie auch als Instrument, um adelige Jagdprivilegien steuerlich zu erfassen. Mit der Demokratisierung des Jagdrechts im 20. Jahrhundert verloren sie ihre sozialpolitische Funktion.

❓Häufige Fragen

Wird die Jagdsteuer überall in Deutschland erhoben?▾

Nein. Elf Bundesländer haben sie abgeschafft oder ausgeschlossen, darunter Bayern. Erhoben wird sie nur noch in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie in einem einzigen Kreis in Baden-Württemberg – meist von den Landkreisen, nicht von den Gemeinden. Die Fischereisteuer ist bundesweit praktisch bedeutungslos.

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