vollbesteuert
Örtliche Aufwandsteuer

Vergnügungsteuer: Kommunale Abgabe auf Unterhaltungsangebote

Stand: 26. September 2026
898,1 Mio. €
Steueraufkommen 2025
0,09 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Gemeinden: 898,1 Mio. €

Die Vergnügungsteuer in Deutschland

Die Vergnügungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Unterhaltungsangebote. Sie besteuert den Aufwand für Vergnügungen — also die Tatsache, dass jemand Geld für Freizeitvergnügen ausgibt. Die Gemeinden dürfen sie erheben, müssen es aber nicht. Das Aufkommen 2025: rund 898,1 Mio. € — vollständig an die Gemeinden.

🎪 Vergnügungsteuer-Rechner

Die Vergnügungsteuer ist eine Gemeindesteuer – Sätze variieren stark. Hier typische Richtwerte.

Typischer kommunaler Satz: 18–25 % des Einspielergebnisses

Vergnügungsteuer (monatlich)400,00 €
Hochrechnung pro Jahr4.800,00 €

Steuerschuldner ist der Veranstalter / Gerätebetreiber. Kommunale Satzungen können erheblich abweichen.

Was wird besteuert?

Die Vergnügungsteuer erfasst in der Praxis vor allem:

BereichAnteil am Aufkommen
Spielautomaten (Geldspielgeräte)> 90 %
Tanzveranstaltungen, Diskothekenklein
Striptease- und Erotikclubsklein
Kinos, Theater (historisch)heute meist befreit
Sportwetten-Terminalswachsend

Die mit Abstand bedeutendste Einnahmequelle sind Geldspielgeräte — also Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 müssen Kommunen dafür einen wirklichkeitsnahen Maßstab wie den Spieleinsatz oder den Bruttospielertrag verwenden – pauschale Beträge je Gerät sind nur noch eingeschränkt zulässig.

Wie hoch ist die Vergnügungsteuer je Gemeinde?

Da jede Gemeinde ihre eigene Vergnügungsteuersatzung erlässt, gibt es erhebliche Unterschiede:

BemessungsgrundlageÜbliche Größenordnung
Bruttospielertrag (Einsätze minus Gewinne)etwa 10–25 %
Spieleinsatzwenige Prozent

Die genauen Sätze legt jede Gemeinde in ihrer Vergnügungsteuersatzung fest.

Der Bruttospielertrag (BSE) = Spieleinsätze minus Gewinnauszahlungen — also das, was die Spielhalle einbehält.

Wie unterscheidet sich die Vergnügungsteuer von der Spielbankabgabe?

Spielbanken (Casinos) unterliegen nicht der Vergnügungsteuer, sondern einer eigenen Landesabgabe: der Spielbankabgabe. Spielautomaten in normalen Spielhallen und Gaststätten fallen dagegen unter die kommunale Vergnügungsteuer.

Geschichte

Die Vergnügungsteuer hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, als Gemeinden Eintrittsgelder für Tanzveranstaltungen und Schausteller besteuerten. In der Nachkriegszeit war die Kino-Steuer lange eine wichtige Einnahmequelle — bis das Kinosterben der 1970er und die Befreiungen zugunsten der Kulturförderung das Aufkommen schrumpfen ließen.

Heute dominieren Spielautomaten so stark, dass die Vergnügungsteuer de facto zu einer "Spielautomatensteuer" geworden ist.

❓Häufige Fragen

Fallen Casinos auch unter die Vergnügungsteuer?▾

Nein. Staatlich konzessionierte Spielbanken (Casinos) unterliegen der separaten, landesrechtlichen Spielbankabgabe. Die Vergnügungsteuer betrifft vor allem Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten.

Woher stammt der Großteil des Vergnügungsteuer-Aufkommens?▾

Zu über 90 % aus Geldspielgeräten (Spielautomaten). Tanzveranstaltungen, Erotikclubs und andere historisch besteuerte Vergnügungen tragen heute nur noch einen kleinen Anteil bei.

Was bedeutet das konkret für dich? Der Steuer-Check zeigt in 1–4 Minuten, wie viel du über alle Steuerarten hinweg zahlst.

Steuer-Check starten →

Verwandte Steuerarten

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).
Zahlen und Rechtsstand zuletzt am 26. September 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft. Wie wir arbeiten