Die Vergnügungsteuer in Deutschland
Die Vergnügungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Unterhaltungsangebote. Sie besteuert den Aufwand für Vergnügungen — also die Tatsache, dass jemand Geld für Freizeitvergnügen ausgibt. Die Gemeinden dürfen sie erheben, müssen es aber nicht. Das Aufkommen 2025: rund 898,1 Mio. € — vollständig an die Gemeinden.
🎪 Vergnügungsteuer-Rechner
Die Vergnügungsteuer ist eine Gemeindesteuer – Sätze variieren stark. Hier typische Richtwerte.
Typischer kommunaler Satz: 18–25 % des Einspielergebnisses
Steuerschuldner ist der Veranstalter / Gerätebetreiber. Kommunale Satzungen können erheblich abweichen.
Was wird besteuert?
Die Vergnügungsteuer erfasst in der Praxis vor allem:
| Bereich | Anteil am Aufkommen |
|---|---|
| Spielautomaten (Geldspielgeräte) | > 90 % |
| Tanzveranstaltungen, Diskotheken | klein |
| Striptease- und Erotikclubs | klein |
| Kinos, Theater (historisch) | heute meist befreit |
| Sportwetten-Terminals | wachsend |
Die mit Abstand bedeutendste Einnahmequelle sind Geldspielgeräte — also Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 müssen Kommunen dafür einen wirklichkeitsnahen Maßstab wie den Spieleinsatz oder den Bruttospielertrag verwenden – pauschale Beträge je Gerät sind nur noch eingeschränkt zulässig.
Wie hoch ist die Vergnügungsteuer je Gemeinde?
Da jede Gemeinde ihre eigene Vergnügungsteuersatzung erlässt, gibt es erhebliche Unterschiede:
| Bemessungsgrundlage | Übliche Größenordnung |
|---|---|
| Bruttospielertrag (Einsätze minus Gewinne) | etwa 10–25 % |
| Spieleinsatz | wenige Prozent |
Die genauen Sätze legt jede Gemeinde in ihrer Vergnügungsteuersatzung fest.
Der Bruttospielertrag (BSE) = Spieleinsätze minus Gewinnauszahlungen — also das, was die Spielhalle einbehält.
Wie unterscheidet sich die Vergnügungsteuer von der Spielbankabgabe?
Spielbanken (Casinos) unterliegen nicht der Vergnügungsteuer, sondern einer eigenen Landesabgabe: der Spielbankabgabe. Spielautomaten in normalen Spielhallen und Gaststätten fallen dagegen unter die kommunale Vergnügungsteuer.
Geschichte
Die Vergnügungsteuer hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, als Gemeinden Eintrittsgelder für Tanzveranstaltungen und Schausteller besteuerten. In der Nachkriegszeit war die Kino-Steuer lange eine wichtige Einnahmequelle — bis das Kinosterben der 1970er und die Befreiungen zugunsten der Kulturförderung das Aufkommen schrumpfen ließen.
Heute dominieren Spielautomaten so stark, dass die Vergnügungsteuer de facto zu einer "Spielautomatensteuer" geworden ist.