vollbesteuert
Annexsteuer / Ergänzungsabgabe

Solidaritätszuschlag: Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer

Stand: 26. September 2026
12,9 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
1,3 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Bund
Ertragshoheit
Bund: 12,9 Mrd. €

⚠ Nicht in 71511 enthalten (Teil von "Sonstige Bundessteuern"). Quelle: BMF-Monatsbericht 01/2026, kassenmäßig Jan–Dez 2025. Vorjahr: 12.634 Mio. (+1,9 %).

Der Solidaritätszuschlag in Deutschland

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Gutverdiener — rund 90 % der früheren Soli-Zahler wurden vollständig befreit. Für die verbleibenden Zahler beträgt der Satz 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer.

Wer zahlt den Soli noch?

Seit 2021 gilt eine mehrstufige Regelung:

Einkommensteuer pro JahrSoli
bis 20.350 € (Single) / bis 40.700 € (Splitting)0 % — vollständig befreit
20.351 € – ca. 37.800 €Milderungszone (gleitender Übergang, 11,9 %)
über ca. 37.800 €5,5 % auf die volle Einkommensteuer

Die Freigrenzen wurden durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (23.12.2024) angehoben (2024: 18.130 € / 36.260 €, 2025: 19.950 € / 39.900 €). Die 20.350 €-Grenze entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Single) — erst darüber greift der Soli wieder. Für die meisten Arbeitnehmer bleibt er damit null.

Effektiver Solidaritätszuschlag nach festgesetzter Einkommensteuer (2026) · seitlich scrollbar

Effektiver Solidaritätszuschlag-Satz nach Höhe der festgesetzten EinkommensteuerBis 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer beträgt der Soli 0 %. In der anschließenden Milderungszone bis rund 37.800 € steigt der effektive Satz gleitend an, danach bleibt er konstant bei 5,5 % der Einkommensteuer.0%1.5%3%4.5%6%0 €20.000 €40.000 €60.000 €Freigrenze20.350 €Ende Milderungszoneca. 37.800 €voller Satz: 5,5 %
Belegt: Freigrenze (20.350 €, Single), Ende der Milderungszone (ca. 37.800 €) und voller Satz (5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer). Schematisch: der genaue Verlauf innerhalb der Milderungszone folgt einer Deckelungsformel (max. 11,9 % des die Freigrenze übersteigenden Betrags) und ist hier als glatte Kurve vereinfacht, nicht exakt berechnet.

Was zahlen Besserverdienende?

Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 150.000 € (Single, Tarif 2026):

Einkommensteuer (ca.): 51.860 €
Soli (5,5 %): 2.850 €
Effektive Gesamtbelastung durch Soli: knapp 2 % des Einkommens

Für Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) wurde der Soli nicht abgeschafft — Unternehmen zahlen ihn weiterhin in voller Höhe.

Wohin fließt das Geld?

Der Soli fließt vollständig an den Bund. 2025 betrug das Aufkommen 12,9 Mrd. € (+1,9 % gegenüber 2024). Quelle: BMF-Monatsbericht 01/2026.

Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?

Die dauerhafte Erhebung des Soli — ursprünglich als temporäre Abgabe konzipiert — war juristisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 26. März 2025 (2 BvR 1505/20), dass der Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II (2019) verfassungsgemäß ist, solange ein wiedervereinigungsbedingter Mehrbedarf des Bundes besteht; auch die Freigrenze, die rund 90 % der Steuerzahler entlastet, hielt das Gericht für zulässig. Geklagt hatten sechs FDP-Bundestagsabgeordnete.

Geschichte

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991/92 befristet erhoben (12 Monate, 7,5 %). Nach einer Pause trat er 1995 dauerhaft in Kraft — zunächst mit 7,5 %, dann ab 1998 mit 5,5 %. Ursprünglich diente er ausdrücklich der Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung und des Aufbaus Ost. Die Abschmelzung seit 2021 auf einen Restbetrag für Gutverdiener ist politisch eine Kompromisslösung — Befürworter einer vollständigen Abschaffung verweisen auf den ursprünglich befristeten Zweck, Gegner auf die Einnahmen von rund 13 Mrd. € jährlich und die Verteilungswirkung.

❓Häufige Fragen

Was ist der Solidaritätszuschlag?▾

Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt wurde. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Gutverdiener, 2025 kamen so rund 12,9 Mrd. € zusammen.

Wer zahlt noch den Solidaritätszuschlag?▾

Nur wer mehr als rund 20.350 € Einkommensteuer im Jahr zahlt (Single) bzw. 40.700 € (Ehepaare mit Splitting) — das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwa 75.000 €. Darunter entfällt der Soli vollständig, rund 90 % der früheren Zahler sind seit 2021 befreit.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende?▾

Oberhalb der Freigrenze beträgt er 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen und rund 51.860 € Einkommensteuer (Tarif 2026) sind das etwa 2.850 € Soli — knapp 2 % des Einkommens.

Zahlen Unternehmen weiterhin den vollen Soli?▾

Ja. Für die Körperschaftsteuer wurde der Soli nicht abgeschafft — Kapitalgesellschaften zahlen ihn weiterhin in voller Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

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