vollbesteuert
Ertragsteuer / Quellensteuer

Kapitalertragsteuer: Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne

Stand: 26. September 2026
55,9 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
5,7 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinschaft (Bund, Länder, Gemeinden)
Ertragshoheit
Bund: 26,5 Mrd. €Länder: 26,5 Mrd. €Gemeinden: 3,0 Mrd. €

⚠ Summe der Einträge nicht-veranlagte-steuern-vom-ertrag und abgeltungsteuer. Nicht in Kategoriesummen verwenden: Die Dividenden-Kapitalertragsteuer steckt bereits im Aggregat einkommensteuer.

Die Kapitalertragsteuer in Deutschland

Kapitalertragsteuer (KapESt) und Abgeltungsteuer sind eng verwandt — oft werden sie verwechselt oder gleichgesetzt. Der Unterschied: Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die an der Quelle einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge. Abgeltungsteuer beschreibt seit 2009 die Wirkung, dass diese Quellensteuer in den meisten Fällen die Einkommensteuer abgilt — man muss also keine weitere Steuererklärung machen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

SteuerartSatz
Kapitalertragsteuer25 %
Solidaritätszuschlag darauf5,5 % → 1,375 % des Ertrags
Kirchensteuer (falls Mitglied)8–9 % der KapESt
Gesamtbelastung26,375 % (ohne Kirchensteuer)

Beispiel: 1.000 € Zinsen → 250 € KapESt + 13,75 € Soli = 263,75 € Steuer, Nettoauszahlung: 736,25 €.

Vom Zinsertrag zur Nettoauszahlung — Rechenbeispiel 1.000 € Zinsen · seitlich scrollbar

Kapitalertragsteuer und Soli auf 1.000 Euro ZinsertragVon 1.000 Euro Zinsen gehen 250 Euro Kapitalertragsteuer und 13,75 Euro Solidaritätszuschlag ab, sodass 736,25 Euro netto ausgezahlt werden.05001.000 €Zinsertrag1.000 €./. KapESt25 % = 250 €./. Soli13,75 €Netto736,25 €
Belegt: alle vier Werte aus dem Rechenbeispiel des Artikels (1.000 € Zinsen, 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Soli auf die KapESt, 736,25 € Nettoauszahlung). Ohne Kirchensteuer und ohne Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags gerechnet.

Was unterliegt der Kapitalertragsteuer?

  • Dividenden (Aktien, ETFs, Fonds)
  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Kursgewinne (Aktienverkäufe, Fondsanteile)
  • Investmentfondserträge
  • Stille Beteiligungen und Genussrechte

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag bei der Kapitalertragsteuer?

Kapitalerträge bis 1.000 € / Jahr (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Eheleute) sind steuerfrei — das ist der Sparerpauschbetrag. Er ersetzt den früheren Sparerfreibetrag. Wer den Freibetrag ausschöpfen möchte, muss bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen.

Erträge jenseits des Freibetrags werden automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Wann hat die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung?

Die "Abgeltung" bedeutet: Der Steuerabzug an der Quelle ist in der Regel final — man muss die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Ausnahmen:

  • Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter rund 26,4 % hat, kann die Kapitalerträge freiwillig in der Erklärung angeben — dann gilt der niedrigere Satz. Details: Anlage KAP und Günstigerprüfung.
  • Verlustverrechnung über Bankgrenzen hinweg: Mit Anlage KAP möglich.
  • Kirchensteuer: Die Bank fragt die Religionszugehörigkeit seit 2015 automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer dort einen Sperrvermerk gesetzt hat, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge in der Steuererklärung nachholen.
  • Ausländische Erträge: Werden von ausländischen Banken oft nicht korrekt einbehalten.

Wie unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer von der Abgeltungsteuer?

BegriffBedeutung
KapitalertragsteuerErhebungsform (Quellensteuer)
AbgeltungsteuerWirkung (keine weitere ESt-Pflicht)

Beides beschreibt dasselbe Phänomen — die Quellensteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % plus Zuschläge. Im Volksmund ist "Abgeltungsteuer" gebräuchlicher.

In der Steuerstatistik tauchen allerdings zwei Posten auf: die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (2025 rund 24,8 Mrd. €) und die Kapitalertragsteuer auf Dividenden, geführt als „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag" (rund 31,1 Mrd. €, BMF-Monatsbericht 01/2026). Zusammen ergibt das eine Kapitalertragsteuer von rund 55,9 Mrd. €. Die beiden Teile werden unterschiedlich verteilt: Dividenden-Kapitalertragsteuer hälftig an Bund und Länder, Abgeltungsteuer auf Zinsen und Veräußerungsgewinne zu 44/44/12 an Bund, Länder und Gemeinden.

Geschichte

Vor 2009 mussten Kapitalerträge voll zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden — das Halbeinkünfteverfahren galt für Dividenden. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde ein einheitlicher Steuersatz für alle Kapitalerträge geschaffen, der die Steuerverwaltung vereinfacht und Kapitalflucht ins Ausland reduzieren sollte.

❓Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?▾

Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die an der Quelle einbehaltene Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Abgeltungsteuer beschreibt seit 2009 die Wirkung, dass dieser Quellensteuerabzug die Einkommensteuerpflicht in der Regel abgilt — eine weitere Steuererklärung ist meist nicht nötig.

Welcher Steuersatz gilt für die Kapitalertragsteuer inklusive Zuschlägen?▾

Der Satz beträgt 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (1,375 % des Ertrags) sowie ggf. 8–9 % Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,375 %.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?▾

Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Eheleute) sind steuerfrei. Wer den Freibetrag nutzen möchte, muss bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen.

Kann man die Kapitalertragsteuer zurückbekommen?▾

Ja, über die Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter rund 26,4 % hat (25 % plus Soli, der auf die Abgeltungsteuer immer anfällt), kann Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben und wird dann zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert. Das betrifft 2026 etwa zu versteuernde Einkommen bis rund 24.700 €.

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