Die Kapitalertragsteuer in Deutschland
Kapitalertragsteuer (KapESt) und Abgeltungsteuer sind eng verwandt — oft werden sie verwechselt oder gleichgesetzt. Der Unterschied: Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die an der Quelle einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge. Abgeltungsteuer beschreibt seit 2009 die Wirkung, dass diese Quellensteuer in den meisten Fällen die Einkommensteuer abgilt — man muss also keine weitere Steuererklärung machen.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25 % |
| Solidaritätszuschlag darauf | 5,5 % → 1,375 % des Ertrags |
| Kirchensteuer (falls Mitglied) | 8–9 % der KapESt |
| Gesamtbelastung | 26,375 % (ohne Kirchensteuer) |
Beispiel: 1.000 € Zinsen → 250 € KapESt + 13,75 € Soli = 263,75 € Steuer, Nettoauszahlung: 736,25 €.
Vom Zinsertrag zur Nettoauszahlung — Rechenbeispiel 1.000 € Zinsen · seitlich scrollbar
Was unterliegt der Kapitalertragsteuer?
- Dividenden (Aktien, ETFs, Fonds)
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Kursgewinne (Aktienverkäufe, Fondsanteile)
- Investmentfondserträge
- Stille Beteiligungen und Genussrechte
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag bei der Kapitalertragsteuer?
Kapitalerträge bis 1.000 € / Jahr (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Eheleute) sind steuerfrei — das ist der Sparerpauschbetrag. Er ersetzt den früheren Sparerfreibetrag. Wer den Freibetrag ausschöpfen möchte, muss bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen.
Erträge jenseits des Freibetrags werden automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Wann hat die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung?
Die "Abgeltung" bedeutet: Der Steuerabzug an der Quelle ist in der Regel final — man muss die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Ausnahmen:
- Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter rund 26,4 % hat, kann die Kapitalerträge freiwillig in der Erklärung angeben — dann gilt der niedrigere Satz. Details: Anlage KAP und Günstigerprüfung.
- Verlustverrechnung über Bankgrenzen hinweg: Mit Anlage KAP möglich.
- Kirchensteuer: Die Bank fragt die Religionszugehörigkeit seit 2015 automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer dort einen Sperrvermerk gesetzt hat, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge in der Steuererklärung nachholen.
- Ausländische Erträge: Werden von ausländischen Banken oft nicht korrekt einbehalten.
Wie unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer von der Abgeltungsteuer?
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | Erhebungsform (Quellensteuer) |
| Abgeltungsteuer | Wirkung (keine weitere ESt-Pflicht) |
Beides beschreibt dasselbe Phänomen — die Quellensteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % plus Zuschläge. Im Volksmund ist "Abgeltungsteuer" gebräuchlicher.
In der Steuerstatistik tauchen allerdings zwei Posten auf: die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (2025 rund 24,8 Mrd. €) und die Kapitalertragsteuer auf Dividenden, geführt als „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag" (rund 31,1 Mrd. €, BMF-Monatsbericht 01/2026). Zusammen ergibt das eine Kapitalertragsteuer von rund 55,9 Mrd. €. Die beiden Teile werden unterschiedlich verteilt: Dividenden-Kapitalertragsteuer hälftig an Bund und Länder, Abgeltungsteuer auf Zinsen und Veräußerungsgewinne zu 44/44/12 an Bund, Länder und Gemeinden.
Geschichte
Vor 2009 mussten Kapitalerträge voll zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden — das Halbeinkünfteverfahren galt für Dividenden. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde ein einheitlicher Steuersatz für alle Kapitalerträge geschaffen, der die Steuerverwaltung vereinfacht und Kapitalflucht ins Ausland reduzieren sollte.