vollbesteuert
Ertragsteuer

Lohnsteuer: Einkommensteuer für Arbeitnehmer

409,8 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
41,4 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinschaft (Bund, Länder, Gemeinden)
Ertragshoheit
Bund: 180,1 Mrd. €Länder: 180,2 Mrd. €Gemeinden: 49,6 Mrd. €

Lohnsteuer ist kein eigenstaendiger Statistikposten; statistisch Teil der Einkommensteuer.

Die Lohnsteuer in Deutschland

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn einzubehalten und monatlich ans Finanzamt abzuführen. Für Arbeitnehmer ist sie der wichtigste Steuerkontakt: Sie sehen sie jeden Monat auf der Lohnabrechnung — und fragen sich oft, warum trotz Vollzeitjob so wenig übrig bleibt.

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Lohnsteuerklassen: Wer zahlt wie viel?

Das Lohnsteuerklassensystem bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Es ist kein endgültiges Steuerrecht — die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung.

KlasseFürBesonderheit
ILedige, Getrenntlebende, GeschiedeneStandardtarif
IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag (4.260 €/Jahr)
IIIVerheiratete (der besserverdienende Partner)Günstiger Splittingtarif, kein Grundfreibetrag abgezogen
IVBeide Ehepartner bei ähnlichem EinkommenWie Klasse I
IV mit FaktorEhepartner mit FaktorverfahrenRealistischere Verteilung
VDer schlechter verdienende Ehepartner (bei III/V-Kombination)Höhere Steuer, da kein Freibetrag
VIZweites und weiteres ArbeitsverhältnisHöchste Steuerbelastung, kein Grundfreibetrag

Was bedeutet das konkret?

Bei Klasse I (ledig, 40.000 € Jahresbrutto, 2025):

Bruttomonatslohn: 3.333 €
Lohnsteuer: ca. 430 €/Monat
Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Freigrenze)
Netto: ca. 2.490 € (nach Lohnsteuer + Sozialabgaben)

Bei Klasse III/V (Ehepaar, 60.000 € + 25.000 €):

  • Klasse III (60k): erheblich niedrigere Lohnsteuer
  • Klasse V (25k): erheblich höhere Lohnsteuer
  • Gesamtvorteil durch Splitting am Ende des Jahres

Der Unterschied zur Einkommensteuer

LohnsteuerEinkommensteuer
Wer?ArbeitnehmerAlle Steuerpflichtigen
Wann?Monatlich einbehaltenJährlich mit Steuererklärung
Wer zahlt?Arbeitgeber führt abSteuerpflichtiger selbst
Endgültig?Nein — Jahresausgleich möglichJa

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt Differenzen zurück oder muss nachzahlen.

Werbungskosten: Geld zurück holen

Wer Werbungskosten über den Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) hat, sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben:

  • Pendlerpauschale: seit 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (bis 2025: 0,30 €, ab dem 21. km 0,38 €)
  • Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Fachliteratur
  • Häusliches Arbeitszimmer / Home-Office-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
  • Gewerkschaftsbeiträge

Wohin fließt das Geld?

Identisch mit der Einkommensteuer (die Lohnsteuer ist deren Erhebungsform):

  • 42,5 % Bund
  • 42,5 % Länder
  • 15,0 % Gemeinden

Das Lohnsteueraufkommen ist der mit Abstand größte Einzelposten der deutschen Steuereinnahmen.

Häufige Fragen

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab. Sie ist mit über 300 Mrd. € der größte Einzelposten im deutschen Steueraufkommen.

Welche Steuerklassen gibt es?

Es gibt sechs Lohnsteuerklassen (I–VI): Klasse I für Singles, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse III für Verheiratete mit höherem Einkommen (kombiniert mit V), Klasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, Klasse VI für ein Zweitarbeitsverhältnis.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung Pflicht (z. B. Steuerklasse III/V, Nebeneinkünfte über 410 €, Kurzarbeitergeld). Freiwillig lohnt sie sich fast immer: Rund 80 % der Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerzahler. Ab 2026 gilt eine erhöhte Freigrenze: Wer weniger als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (ca. 76.000 € zu versteuerndes Einkommen), zahlt keinen Soli mehr. Für hohe Einkommen gilt er weiterhin.

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Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).