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Annexsteuer / Respektivsteuer

Kirchensteuer: Wie Religionsgemeinschaften staatlich finanziert werden

Die Kirchensteuer in Deutschland

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen — und zwar über das staatliche Finanzamt. Das ist weltweit ungewöhnlich: In Deutschland erhebt der Staat im Auftrag der Kirchen Beiträge von deren Mitgliedern. Grundlage ist Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der über Art. 140 GG noch heute gilt.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer) erhoben:

BundeslandKirchensteuersatz
Bayern, Baden-Württemberg8 % der Einkommensteuer
Alle anderen Bundesländer9 % der Einkommensteuer

Beispiel: Wer 8.000 € Einkommensteuer zahlt, zahlt in Bayern zusätzlich 640 € Kirchensteuer, in Nordrhein-Westfalen 720 €.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — das mildert die Belastung etwas.

Kappung und Mindestkirchsteuer

Die meisten Bundesländer kennen eine Kappungsregelung: Die Kirchensteuer wird auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (je nach Bundesland 2,75–4 %). Das schützt Spitzenverdiener vor unverhältnismäßig hoher Kirchensteuer.

Einige Bundesländer erheben auch eine Mindestkirchsteuer (ca. 3–10 € / Jahr), die auch bei sehr geringem Einkommen gilt.

Wer zahlt Kirchensteuer?

Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Die größten kirchensteuererhebenden Gemeinschaften:

  • Römisch-Katholische Kirche (~22 Mio. Mitglieder, 2025)
  • Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) (~19 Mio. Mitglieder, 2025)
  • Einige jüdische Gemeinden erheben ebenfalls Kirchensteuer

Kirchenaustritt

Wer die Kirchensteuer nicht zahlen möchte, muss aus der Kirche austreten — der Austritt ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären (Gebühr je nach Bundesland 25–35 €). Der Kirchenaustritt hat kirchenrechtliche Folgen: kein kirchliches Begräbnis, keine Taufe von Kindern, Ausschluss von Sakramenten nach katholischem Kirchenrecht.

Die Zahl der Kirchenaustritte ist in den letzten Jahren stark gestiegen:

  • 2021: rund 360.000 Austritte allein aus der katholischen Kirche (evangelische Kirche in ähnlicher Größenordnung)
  • 2022: Rekordaustritt von ca. 522.000 Personen allein aus der katholischen Kirche

Aufkommen

Das genaue Aufkommen ist keine Staatssteuer und daher nicht in der Destatis-Kassenstatistik erfasst. Schätzungen:

  • Katholische Kirche: ca. 6,7 Mrd. € (2024)
  • Evangelische Kirche: ca. 5,8 Mrd. € (2024)
  • Gesamt: ca. 12–13 Mrd. €

Die Verwaltungskosten, die der Staat für den Einzug in Rechnung stellt, betragen ca. 3 % des Aufkommens.

Geschichte

Die Kirchensteuer in ihrer heutigen Form entstand im 19. Jahrhundert, als die deutschen Staaten begannen, für die Kirchen Abgaben einzuziehen — als Ausgleich dafür, dass Kircheneigentum im Zuge der Säkularisierung eingezogen worden war (Reichsdeputationshauptschluss 1803). Die Weimarer Verfassung von 1919 sicherte dieses System verfassungsrechtlich ab.

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Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).