Für 2026 gilt ein neuer Grundfreibetrag von 12.348 Euro – der Betrag, bis zu dem das Einkommen vollständig steuerfrei bleibt. Eine Anhebung um 252 Euro gegenüber dem Vorjahr (2025: 12.096 €). Das klingt nach einer kleinen Zahl – hat aber für Millionen Arbeitnehmer konkrete Auswirkungen auf die monatliche Lohnabrechnung.
Was bedeutet der Grundfreibetrag genau?
Der Grundfreibetrag schützt das steuerliche Existenzminimum: Was du zum Leben brauchst, darf der Staat nicht besteuern. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1992 klargestellt und seitdem muss der Betrag regelmäßig angepasst werden.
Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) – nicht auf den Bruttolohn. Vom Bruttogehalt werden zuerst Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Abzüge abgezogen, bevor die Einkommensteuer berechnet wird.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Bruttolohn minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) minus Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) minus Vorsorgeaufwendungen = zu versteuerndes Einkommen. Der größte Posten sind dabei die Vorsorgeaufwendungen: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind weitgehend abziehbar. Bei einem gesetzlich versicherten Angestellten liegt das zvE deshalb grob 20–25 % unter dem Bruttolohn.
Ab welchem Bruttolohn fällt 2026 Einkommensteuer an?
Das lässt sich nicht auf einen einzigen Wert herunterbrechen – es hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und weiteren Abzügen ab. Als Orientierung für einen ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), ohne Kirchensteuer und nur mit den Pauschbeträgen:
| Bruttolohn/Jahr | Zu verst. Einkommen (ca.) | Einkommensteuer (ca.) |
|---|---|---|
| 14.000 € | ~9.700 € | 0 € |
| 16.000 € | ~11.300 € | 0 € |
| 17.000 € | ~12.250 € | 0 € |
| 18.000 € | ~13.100 € | ~110 € |
| 20.000 € | ~14.700 € | ~380 € |
| 30.000 € | ~22.700 € | ~2.250 € |
Die Grenze liegt in diesem Fall bei einem Bruttolohn von rund 17.100 Euro im Jahr – etwa 1.425 Euro brutto im Monat. Wer höhere Werbungskosten hat, liegt darüber; bei privat Versicherten verschiebt sie sich je nach Beitrag.
Wie hat sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt?
| Jahr | Grundfreibetrag | Änderung |
|---|---|---|
| 2021 | 9.744 € | +144 € |
| 2022 | 9.984 € | +240 € |
| 2023 | 10.908 € | +924 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
| 2025 | 12.096 € | +492 € |
| 2026 | 12.348 € | +252 € |
Der sprunghafte Anstieg 2023 war eine Reaktion auf die hohe Inflation – der Gesetzgeber musste nachholen, was jahrelang versäumt wurde.
Was ist die kalte Progression?
Der Grundfreibetrag wird angehoben, um die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen. Das funktioniert so:
Stell dir vor, dein Gehalt steigt um 5 % – aber nur weil die Inflation ebenfalls 5 % beträgt. Real hast du nichts gewonnen. Trotzdem rutscht dein Einkommen im progressiven Steuertarif in eine höhere Stufe: Du zahlst mehr Steuern, obwohl deine Kaufkraft gleich geblieben ist. Der Staat profitiert automatisch von der Inflation – ohne dass der Bundestag je eine Steuererhöhung beschlossen hätte.
Seit 2023 hat der Gesetzgeber den Tarif jedes Jahr an die Inflation angepasst – allerdings jeweils per eigenem Gesetz, eine automatische Indexierung gibt es in Deutschland nicht. Tarifverschiebungen gab es auch davor (regelmäßig seit Mitte der 2010er-Jahre, begleitet vom Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung), sie glichen die Inflation aber nicht immer vollständig aus. Befürworter eines „Tarifs auf Rädern" fordern deshalb eine automatische Anpassung; Kritiker halten dagegen, dass der Bundestag über Steuerentlastungen bewusst selbst entscheiden solle.
Die Tarifanpassung betrifft die Einkommensteuer – und damit automatisch auch die Kirchensteuer, die als Prozentsatz der Einkommensteuer erhoben wird. Die Soli-Freigrenze wird separat per Gesetz angehoben, die Sozialversicherungsbeiträge folgen ganz eigenen Regeln (Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen).
Wie wirkt sich der Grundfreibetrag bei Ehepaaren aus?
Bei Zusammenveranlagung (Splittingverfahren) verdoppelt sich der Grundfreibetrag effektiv: Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. In der Praxis bedeutet das, dass Paare bei sehr unterschiedlichen Einkommen erheblich weniger Steuern zahlen als zwei Singles mit denselben Einzeleinkommen.
Der kombinierte Grundfreibetrag für Ehepaare 2026: 24.696 Euro (2 × 12.348 €).
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag?
Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich vom Kinderfreibetrag – 2026 sind das 6.828 Euro pro Kind (beide Elternteile zusammen), dazu 2.928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen 9.756 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist: Kinderfreibetrag oder Kindergeld. In den meisten Fällen ist das Kindergeld (259 € pro Kind/Monat in 2026) für niedrige und mittlere Einkommen vorteilhafter – der Freibetrag lohnt sich erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen.
Wer profitiert wie viel von der Anhebung 2026?
Die Anhebung um 252 Euro klingt gering – aber die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:
| Grenzsteuersatz | Ersparnis durch +252 € Freibetrag |
|---|---|
| 14 % (unterer Bereich) | ~35 € / Jahr |
| 30 % (mittleres Einkommen) | ~76 € / Jahr |
| 42 % (Spitzensteuersatz) | ~106 € / Jahr |
Das erscheint paradox: Die Anhebung entlastet Spitzenverdiener in absoluten Zahlen stärker. Das liegt an der Progression – wer mehr verdient, profitiert von jedem zusätzlichen Freibetrag-Euro mit seinem höheren Grenzsteuersatz.
Besonders spürbar ist die Anhebung für Geringverdiener, die bislang knapp oberhalb der Grenze lagen und nun vollständig steuerfrei bleiben – für sie ist die Ersparnis 100 % der bisherigen Steuerbelastung.
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Welche Einkünfte gehören hier rein?
Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, steuerpflichtige Renten sowie sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, Spekulationsgewinne außerhalb der Abgeltungsteuer).
⚠ Arbeitnehmer: Nicht den Bruttolohn eingeben – das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzug von Werbungskosten (mind. 1.230 €), Vorsorgeaufwendungen und weiteren Pauschalen typischerweise 15–25 % unter dem Bruttolohn. Für Arbeitnehmer eignet sich der Lohnsteuerrechner besser.