Ende 2025 gehörten in Deutschland rund 36,6 Millionen Menschen der katholischen oder evangelischen Kirche an. Kirchensteuer zahlt davon nur, wer auch Einkommensteuer zahlt – und viele wissen nicht genau, wie viel das eigentlich ist. Die Antwort: bei durchschnittlichem Einkommen schnell mehrere hundert Euro im Jahr. Kein Wunder, dass der Kirchenaustritt für viele finanziell reizvoll erscheint. Aber lohnt sich das wirklich, und was verliert man dabei?
Wie viel Kirchensteuer zahlst du überhaupt?
Die Kirchensteuer wird nicht auf dein Einkommen, sondern auf deine festgesetzte Einkommensteuer erhoben (§ 51a EStG). Der Satz liegt je nach Bundesland bei:
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 8 % der Einkommensteuer |
| Alle anderen Bundesländer | 9 % der Einkommensteuer |
Rechenbeispiel
Bei 8.000 € Einkommensteuer im Jahr und 9 % Kirchensteuersatz zahlst du 720 € Kirchensteuer – zusätzlich zu Einkommensteuer und Soli. Bei höherem Einkommen und entsprechend höherer Steuerlast steigt der Betrag proportional mit.
Wie viel spart ein Austritt wirklich?
Weniger als die gezahlte Kirchensteuer. Denn die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und senkt damit die Einkommensteuer. Fällt sie weg, steigt die Einkommensteuer um genau diesen Effekt.
Rechenbeispiel: Ersparnis nach Sonderausgabenabzug
Wer 720 € Kirchensteuer zahlt und einen Grenzsteuersatz von rund 35 % hat, spart durch den Sonderausgabenabzug bisher gut 250 € Einkommensteuer. Nach dem Austritt entfällt dieser Abzug – die tatsächliche Ersparnis liegt also bei rund 470 € im Jahr, nicht bei 720 €. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Abstand.
Bei sehr hohen Einkommen kommt die Kirchensteuer-Kappung hinzu: In den meisten Bundesländern ist die Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt (teils nur auf Antrag). Details stehen auf der Seite zur Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer wird automatisch über die Lohnsteuer einbehalten, sofern eine Religionszugehörigkeit beim Finanzamt bzw. Arbeitgeber hinterlegt ist (erkennbar an den Steuerklassen-Kennzeichen wie „rk" oder „ev" auf der Lohnsteuerbescheinigung).
Wie funktioniert der Austritt?
Der Kirchenaustritt ist in Deutschland kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Verwaltungsakt. Er erfolgt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht – je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – und nicht direkt bei der Kirchengemeinde.
- Persönliches Erscheinen ist meist erforderlich (Terminvereinbarung empfohlen)
- Ausweisdokument mitbringen
- Gebühr: je nach Bundesland zwischen 0 € und ca. 60 € – die aktuelle Höhe nennt das zuständige Standesamt oder Amtsgericht
- Die Kirchensteuerpflicht endet in den meisten Bundesländern zum Ende des Austrittsmonats oder des Folgemonats – die genaue Regel unterscheidet sich
Die Zuständigkeit und die genaue Wirksamkeit des Austritts sind Ländersache. In manchen Bundesländern wirkt der Austritt sofort ab Erklärung, in anderen erst zum Monatsende. Informiere dich vorab beim zuständigen Amt in deinem Bundesland.
Was kostet der Austritt an nicht-finanziellen Dingen?
Bevor du dich entscheidest, lohnt sich ein Blick auf das, was du neben der Kirchensteuer noch aufgibst:
Kirchliche Trauung und Beerdigung
Nach einem Austritt sind kirchliche Trauungen und in der Regel auch ein kirchliches Begräbnis nicht mehr ohne Weiteres möglich. Manche Gemeinden machen Ausnahmen (z. B. bei Wiedereintritt vor der Zeremonie), das ist aber nicht garantiert und liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.
Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Arbeitgebern
Wer bei einem konfessionellen Träger arbeitet oder arbeiten möchte – etwa Caritas, Diakonie, kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft – kann durch einen Austritt die Beschäftigungsfähigkeit verlieren oder bei Neueinstellungen benachteiligt werden. Das betrifft in Deutschland einen erheblichen Teil der Sozial- und Gesundheitsberufe.
Patenschaften
Wer nicht (mehr) Mitglied einer Kirche ist, kann in der Regel kein kirchliches Patenamt (Tauf- oder Firmpate) mehr übernehmen.
Wiedereintritt ist möglich
Ein Kirchenaustritt ist nicht endgültig. Der Wiedereintritt ist jederzeit möglich – die Kirchensteuerpflicht beginnt dann in der Regel mit dem Folgemonat.
Wie wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben?
Seit Einführung der Abgeltungsteuer wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) automatisch von der Bank einbehalten – als Kirchensteuerabzugsverfahren direkt an der Quelle, sofern die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist. Wer widersprechen möchte, kann einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern eintragen lassen – dann erfolgt die Versteuerung über die Steuererklärung statt automatisch, die Kirchensteuerpflicht selbst entfällt dadurch aber nicht.
Lohnt sich der Austritt finanziell?
Rein steuerlich: Ja, ein Austritt spart nachweisbar Geld – jedes Jahr, dauerhaft. Wegen des wegfallenden Sonderausgabenabzugs aber spürbar weniger als die gezahlte Kirchensteuer, bei mittleren Einkommen grob zwei Drittel davon. Ob sich das lohnt, hängt aber nicht nur vom Betrag ab, sondern davon, wie wichtig dir die kirchlichen Leistungen und die Mitgliedschaft selbst sind. Wer ohnehin konfessionslos lebt und keinen Bezug zur Kirche hat, für den ist die Entscheidung meist naheliegend. Wer regelmäßig kirchliche Angebote nutzt oder in einem kirchlichen Betrieb arbeitet, sollte die nicht-finanziellen Folgen stärker gewichten als die reine Ersparnis.
Kurz zusammengefasst
- Kirchensteuer: 8–9 % deiner Einkommensteuer, automatisch abgezogen
- Echte Ersparnis beim Austritt: weniger als die Kirchensteuer, weil der Sonderausgabenabzug wegfällt
- Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht, nicht bei der Kirche
- Kosten: 0–60 € Verwaltungsgebühr, je nach Bundesland
- Folgen: keine kirchliche Trauung/Beerdigung automatisch, Einschränkungen bei kirchlichen Arbeitgebern und Patenschaften
- Wiedereintritt jederzeit möglich
Wie viel Kirchensteuer du aktuell zahlst, kannst du mit unserem Einkommensteuer-Rechner überschlagen.