vollbesteuert
Verbrauchsteuer / Einfuhrabgabe

Einfuhrumsatzsteuer: Mehrwertsteuer auf Importe von außerhalb der EU

309,1 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
31,3 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinschaft (Bund, Länder, Gemeinden)
Ertragshoheit
Bund: 149,8 Mrd. €Länder: 151,4 Mrd. €Gemeinden: 7,9 Mrd. €

Einfuhrumsatzsteuer ist statistisch mit Umsatzsteuer zusammengefasst.

Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (also von außerhalb der EU) erhobene Steuer. Sie entspricht der Umsatzsteuer — mit demselben Steuersatz —, stellt aber eine Einfuhrabgabe dar, die Zollbehörden erheben. Das kassenmäßige Aufkommen 2025 beträgt rund 73,9 Mrd. € (Quelle: BMF Monatsbericht 2025). In der Destatis-Kassenstatistik wird die EUSt gemeinsam mit der inländischen Umsatzsteuer ausgewiesen (2025 zusammen: 310,2 Mrd. €).

Wozu gibt es die Einfuhrumsatzsteuer?

Das Ziel ist Wettbewerbsneutralität: Importierte Waren sollen gegenüber inländischen Waren steuerlich nicht bevorzugt sein. Ohne EUSt würde jeder Einkauf aus dem Nicht-EU-Ausland günstiger — die Steuer gleicht das aus.

Steuersätze

Die EUSt-Sätze entsprechen den Umsatzsteuersätzen:

WarenkategorieSteuersatz
Regelsatz (die meisten Waren)19 %
Ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, etc.)7 %

Bemessungsgrundlage

Die Steuer wird auf den Zollwert erhoben — das ist vereinfacht gesagt der Kaufpreis plus Versandkosten plus etwaige Zölle:

Zollwert + Zölle + sonstige Einfuhrabgaben = Bemessungsgrundlage
EUSt = Bemessungsgrundlage × 19 % (oder 7 %)

Beispiel: Smartphone aus China für 800 €, Versand 20 €, Zoll 35 € (ca. 4 %). Bemessungsgrundlage: 855 €. EUSt: 855 × 19 % = 162,45 €.

Kleinbetragsregelung / 150-Euro-Grenze

Seit Juli 2021 (EU-OSS-Reform) gilt: Sendungen aus Nicht-EU-Ländern sind nicht mehr bis 22 € steuerbefreit. Jeder Import — egal wie klein — unterliegt der EUSt. Nur für Sendungen unter 150 € entfällt der Einfuhrzoll (nicht die EUSt!).

Online-Marktplätze wie Amazon oder Zalando sind für Importe aus Drittstaaten unter 150 € nun selbst steuerpflichtig (fiktiver Lieferant).

Vorsteuerabzug für Unternehmen

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die EUSt als Vorsteuer geltend machen — genauso wie inländische Umsatzsteuer. Damit ist die EUSt für Unternehmen ein durchlaufender Posten; wirtschaftlich belastet werden nur Endverbraucher.

Abgrenzung zu Zöllen

EUStZoll
ZweckGleichstellung mit inländ. MwStSchutz inländ. Wirtschaft / EU-Haushalt
GrundlageUmsatzsteuergesetz (§ 21 UStG)EU-Zollrecht
EmpfängerBund/Länder/Gemeinden (wie USt)EU-Haushalt (75 %) + Bund (25 %)
Abschaffbar?Nein (Neutralitätsgebot)EU-politisch möglich

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Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).