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Was ist die Mehrwertsteuer – und warum zahlen wir sie eigentlich?

Die Mehrwertsteuer ist die ertragreichste Steuer Deutschlands. Aber wie funktioniert sie genau, wer zahlt sie wirklich – und warum gibt es zwei verschiedene Sätze?

4. August 2026·8 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
MehrwertsteuerUmsatzsteuerGrundlagenVerbraucher

Die Mehrwertsteuer – offiziell Umsatzsteuer – ist die ertragreichste Steuer Deutschlands. Rund 310 Milliarden Euro fließen jährlich durch sie in die Staatskasse. Und trotzdem ist es vielen nicht wirklich klar, wie sie wirklich funktioniert – wer sie eigentlich zahlt, warum Trüffel günstiger besteuert wird als Chips, und was du beim Onlineshopping aus dem Ausland wissen musst.

Was besteuert die Mehrwertsteuer?

Der Name ist irreführend: Technisch gesehen besteuert die Umsatzsteuer nicht den „Mehrwert" eines Produkts, sondern jeden Umsatz entlang der Wertschöpfungskette. Der entscheidende Mechanismus ist der Vorsteuerabzug – er verhindert, dass die Steuer sich kumuliert. Der sorgt dafür, dass die Steuer zwar bei jedem Schritt der Wertschöpfungskette fällig wird, sie aber nur einmal wirklich gezahlt werden muss.

Beispiel Bäckerei: Ein Bäcker kauft Mehl für 1,00 € netto + 7 Cent Steuer. Er backt Brot und verkauft es für 3,00 € + 21 Cent Steuer. Er zahlt ans Finanzamt nur die Differenz: 21 − 7 = 14 Cent. Der Staat bekommt insgesamt 21 Cent – egal wie viele Zwischenschritte es gab. Der Endverbraucher trägt die volle Last, alle anderen geben sie nur weiter.

Warum heißt es eigentlich Mehrwertsteuer?

Der Begriff kommt aus der Wirtschaftstheorie: Jede Produktionsstufe fügt einem Rohstoff „Mehrwert" hinzu. Das Mehl wird zu Teig, der Teig zu Brot. Die Steuer belastet theoretisch nur diesen neu geschaffenen Wert – praktisch ist sie aber eine allgemeine Verbrauchsteuer auf den Endpreis.

Die zwei Steuersätze – und ihre bizarre Logik

SatzGilt für
19 %Die meisten Waren und Dienstleistungen
7 %Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Hotelübernachtungen

Die Abgrenzung ist historisch gewachsen und folgt oft keiner erkennbaren Logik. Ein paar Beispiele die das illustrieren:

  • Trüffel: 7 % – Lebensmittel, egal wie luxuriös
  • Chips: 19 % – gilt als „Snack", nicht als Grundnahrungsmittel
  • Tiernahrung: 7 % – gilt als „Grundnahrungsmittel"
  • Babywindeln: 19 % – trotz langer politischer Debatte nie geändert
  • Damenbinden: bis 2020 19 %, ab 2020 7 % – nach jahrelangem Druck als „Grundbedarf" anerkannt
  • Schnittblumen: 7 % – Lebensmittelkategorie, auch wenn man sie nicht isst
  • Kondome: 19 % – trotz Gesundheitsrelevanz kein ermäßigter Satz
  • Hörgeräte: 19 % – medizinische Hilfsmittel, aber kein ermäßigter Satz

Der Grundgedanke war gut: Grundbedarf günstiger halten. Die Umsetzung ist über Jahrzehnte und hunderte Lobbyinteressen gewachsen und inzwischen einfach nur noch absurd.

Wer zahlt die Steuer wirklich?

Formal schulden Unternehmen die Umsatzsteuer dem Finanzamt. Wirtschaftlich tragen sie die Verbraucher: Die Steuer wird auf den Preis aufgeschlagen. Für Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten – sie zahlen Vorsteuer beim Einkauf und kassieren Umsatzsteuer beim Verkauf, der Saldo geht ans Finanzamt. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer also ergebnisneutral.

Das macht die Mehrwertsteuer zu einer regressiven Steuer: Wer wenig verdient, gibt einen größeren Anteil seines Einkommens für Konsum aus – und zahlt damit verhältnismäßig mehr Mehrwertsteuer als ein Gutverdiener, der einen Teil seines Einkommens spart.

Rechenbeispiel:

  • Haushalt A verdient 20.000 € und gibt alles aus: zahlt ~3.000 € Mehrwertsteuer = 15 % des Einkommens
  • Haushalt B verdient 100.000 € und gibt 60.000 € aus: zahlt ~9.000 € Mehrwertsteuer = 9 % des Einkommens

Die Corona-Senkung 2020 – und was sie gelehrt hat

Im zweiten Halbjahr 2020 senkte Deutschland die Mehrwertsteuer temporär von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % – als Konjunkturmaßnahme während der Pandemie. Kosten für den Staat: rund 20 Milliarden Euro.

Das Ergebnis war ernüchternd: Viele Unternehmen gaben die Senkung gar nicht oder nur teilweise weiter. Händler nutzten den Spielraum für Margenerhöhungen statt Preissenkungen. Ökonomen streiten bis heute ob die Maßnahme ihren Zweck erfüllt hat. Ähnliche Ergebnisse lieferten die temporären Steuersenkungen beim Benzinpreis.

⚠️

Zum 1. Januar 2021 wurde der reguläre Satz wieder auf 19 % angehoben. Wer in dieser Zeit Rechnungen gestellt oder Verträge abgeschlossen hat, musste auf die korrekte Angabe des Steuersatzes achten – falsche Angaben können steuerlich problematisch sein.

Onlineshopping aus dem Ausland – was du wissen musst

Seit Juli 2021 gilt EU-weit: Alle Waren aus Drittstaaten (also außerhalb der EU, z. B. China, USA) unterliegen der Mehrwertsteuer ab dem ersten Cent – die frühere Freigrenze von 22 Euro wurde abgeschafft.

Das bedeutet konkret:

  • Bestellst du bei einem großen Marktplatz wie Amazon oder Zalando, wird die Steuer automatisch berechnet.
  • Bei kleineren ausländischen Shops (Temu, Shein, AliExpress) ist die korrekte Abführung nicht immer garantiert – der Zoll kann die Pakete aufhalten und Steuern nacherheben.
  • Innerhalb der EU gilt das One-Stop-Shop-Verfahren: Unternehmen melden ihre EU-weiten Umsätze zentral und müssen sich nicht in jedem Land registrieren.

Der EU-Rahmen

Die Umsatzsteuer ist EU-weit harmonisiert. Jeder Mitgliedsstaat muss mindestens 15 % Normalsatz erheben – Deutschland liegt mit 19 % darüber. Der Mindestsatz für ermäßigte Sätze liegt bei 5 %.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich:

LandNormalsatzErmäßigter Satz
Ungarn27 %5 % / 18 %
Deutschland19 %7 %
Frankreich20 %5,5 % / 10 %
Luxemburg17 %8 %
Schweiz (kein EU-Mitglied)8,1 %2,6 %

Ein Haarschnitt in Frankreich kostet 10 % Steuer, in Deutschland 19 %. Ein Hotelzimmer in Deutschland hat seit 2010 den ermäßigten Satz von 7 % – eine Entscheidung die bis heute umstritten ist. Die Länder haben also auch unterschiedliche Vorstellungen dessen, was einer reduzierten Steuer unterliegen sollte.

Kleinunternehmer: wer keine Mehrwertsteuer berechnet

Wer weniger als 25.000 Euro Jahresumsatz macht (ab 2025, vorher 22.000 €), kann die Kleinunternehmerregelung wählen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug. Für viele Selbstständige und Nebentätigkeit-Betreiber die einfachere Lösung – solange die Kunden Privatpersonen sind. Ansonsten müssen sie zwar Umsatzsteuer abführen, wenn sie auf der Rechnung auftaucht, dürfen aber selbst keine verlangen und sich auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzmat zurückholen. Vielleicht hast du schon einmal eine Rechnung gesehen, auf der so etwas wie "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen" stand. Das ist das sichere Zeichen, dass es sich um ein Kleinunternehmen handelt.

Sobald du überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkaufst, kann Regelbesteuerung günstiger sein – auch unter der Grenze.


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Veröffentlicht am 4. August 2026 · vollbesteuert Redaktion

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