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Was kostet ein Steuerberater? Gebühren, Beispiele und Alternativen

Ein Steuerberater rechnet nicht nach Stundensatz, sondern nach einer amtlichen Gebührenordnung. Was das für deine Steuererklärung, dein Gewerbe oder deine Erstberatung konkret kostet – mit Rechenbeispielen.

5. August 2026·8 Min. Lesezeit·vollbesteuert Redaktion
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„Was kostet das denn ungefähr?" ist bei Steuerberatern eine überraschend schwer zu beantwortende Frage – nicht weil sie sich bedeckt halten, sondern weil das Gesetz ihnen gar keinen freien Stundensatz erlaubt. Für die meisten Leistungen gilt eine amtliche Gebührenordnung, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wer versteht, wie sie funktioniert, kann seine Kosten vorab ziemlich genau abschätzen.

Die Gebührenordnung: Kein Stundensatz, sondern Zehntelsätze

Anders als Rechtsanwälte dürfen Steuerberater ihre Vergütung nicht frei mit Mandanten aushandeln – zumindest nicht nach unten. Die StBVV legt für jede Tätigkeit einen Gebührenrahmen fest, angegeben in Zehntelsätzen (manchmal auch Zwanzigstelsätzen) einer „vollen Gebühr". Diese volle Gebühr wiederum hängt vom Gegenstandswert ab – vereinfacht: von der Höhe der Einkünfte, Umsätze oder des Vermögens, um die es geht.

Wie die Rechnung zustande kommt

  1. Gegenstandswert ermitteln (z. B. Summe der positiven Einkünfte)
  2. Volle Gebühr aus Tabelle A der StBVV ablesen
  3. Zehntelsatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen (Aufwand, Schwierigkeit, Bedeutung der Sache)
  4. Volle Gebühr × Zehntelsatz = Honorar, zzgl. 19 % Umsatzsteuer und Auslagenpauschale

Tabelle A: Die volle Gebühr nach Gegenstandswert

GegenstandswertVolle Gebühr (10/10)
10.000 €605 €
30.000 €946 €
40.000 €1.125 €
50.000 €1.304 €
80.000 €1.496 €

Diese Beträge gelten seit der Anpassung zum 1. Juli 2025 (Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV, rund 6 % Erhöhung gegenüber den Vorjahreswerten).

Was kostet die klassische Einkommensteuererklärung?

Für die Einkommensteuererklärung erlaubt § 24 StBVV einen Rahmen von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr. In der Praxis wird meist die sogenannte Mittelgebühr angesetzt – der Mittelwert aus Minimum und Maximum, hier also 3,5/10.

Rechenbeispiel: Bei Einkünften von 40.000 € beträgt die volle Gebühr 1.125 €. Mit der Mittelgebühr von 3,5/10 ergibt das:

1.125 € × 0,35 = 393,75 € zzgl. 19 % USt ≈ 468,56 €

⚠️

Der Zehntelsatz ist kein Zufallswert. Steuerberater begründen ihn mit Aufwand, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit – bei sehr einfachen Fällen (Rentner ohne Nebeneinkünfte) darf er niedriger, bei komplizierten Sachverhalten (mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug) auch höher als die Mittelgebühr liegen.

Weitere typische Leistungen im Überblick

LeistungRahmenGrundlage
Einkommensteuererklärung1/10 – 6/10§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV, Tabelle A
Umsatzsteuer-Voranmeldung1/10 – 6/10§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV
Umsatzsteuererklärung (Jahr)1/10 – 8/10§ 24 Abs. 1 Nr. 9 StBVV
Gewerbesteuererklärung1/10 – 6/10§ 24 Abs. 1 Nr. 4 StBVV
Körperschaftsteuererklärung2/10 – 8/10§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV
Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung2/10 – 10/10§ 24 Abs. 1 Nr. 11–12 StBVV
Einnahmen-Überschuss-Rechnung5/10 – 30/10§ 25 StBVV, Tabelle B
Bilanz / Jahresabschluss10/10 – 40/10§ 35 StBVV, Tabelle B
Laufende Buchführung2/10 – 12/10 (je Monat)§ 33 StBVV, Tabelle C

Der große Sprung bei Buchführung, EÜR und Bilanzierung erklärt, warum Selbstständige und Gewerbetreibende deutlich mehr zahlen als Angestellte mit einer reinen Einkommensteuererklärung: Hier kommen mehrere gebührenpflichtige Leistungen zusammen – laufende Buchführung übers Jahr, dann die Gewinnermittlung, dann die Steuererklärungen selbst.

Beispiel Selbstständiger mit 30.000 € Gewinn (nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung + Einkommensteuererklärung, ohne laufende Buchführung):

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung: ca. 345 € (mittlerer Aufwand)
  • Einkommensteuererklärung: ca. 268 €
  • Summe: ca. 613 € zzgl. USt – ohne Umsatzsteuererklärung und ohne laufende Buchführung

Die Erstberatung: gedeckelt auf 190 €

Wer als Verbraucher zum ersten Mal einen Steuerberater aufsucht und nur eine Erstberatung möchte – also noch keinen Auftrag zur Erklärung erteilt –, zahlt maximal 190 € zzgl. USt (§ 21 Abs. 1 StBVV). Diese Deckelung gilt ausdrücklich nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, nicht für Unternehmer, und nur solange es wirklich bei der reinen Beratung bleibt. Wird daraus ein Auftrag, wird die Erstberatungsgebühr in der Regel angerechnet.

Alternative: Lohnsteuerhilfeverein

Für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ohne relevante Nebeneinkünfte ist ein Lohnsteuerhilfeverein oft die günstigere Alternative zum klassischen Steuerberater. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Einkommen (soziale Staffelung) und liegt meist zwischen 52 € und 375 € pro Jahr – dafür ist die Steuererklärung fürs ganze Jahr abgedeckt, nicht nur ein Termin.

⚠️

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit ausschließlich bestimmten Nebeneinkünften beraten (§ 4 Nr. 11 StBerG) – Selbstständige und Gewerbetreibende mit Gewinneinkünften sind ausgeschlossen und brauchen einen Steuerberater oder machen die Erklärung selbst.

Kann ich die Kosten absetzen?

Hier ist die Enttäuschung für viele groß: Private Steuerberatungskosten sind seit der Steuerrechtsänderung 2006 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Absetzbar bleiben Steuerberatungskosten nur, soweit sie im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen:

  • Werbungskosten: z. B. Beratung zu Kapitalerträgen, Vermietung, nichtselbstständiger Arbeit
  • Betriebsausgaben: Buchführung, EÜR, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, betriebliche Steuerberatung

Rein private Beratung – etwa reine Fragen zum Grundfreibetrag oder zu Sonderausgaben ohne betrieblichen Bezug – zählt zu den nicht absetzbaren Kosten der Lebensführung. Wichtig für die Praxis: Auf der Rechnung sollten die Positionen möglichst einzeln aufgeführt sein, damit sich der abziehbare vom privaten Anteil sauber trennen lässt. Bei gemischten Rechnungen (z. B. Lohnsteuerhilfeverein-Mitgliedsbeitrag) akzeptieren viele Finanzämter eine Nichtbeanstandungsgrenze von bis zu 100 € voll absetzbar, darüber pauschal 50 % als Werbungskosten.

Lohnt sich der Steuerberater überhaupt?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber ein paar Anhaltspunkte:

  • Einfache Fälle (ein Gehalt, Standard-Werbungskosten): Die Steuererklärung selbst zu machen oder eine Steuersoftware zu nutzen ist meist günstiger als 300–400 € Beraterhonorar.
  • Mehrere Einkunftsarten, Immobilien, Kapitalerträge im Ausland: Hier gleicht ein Steuerberater die Kosten oft durch gefundene Fehler oder übersehene Abzüge selbst wieder aus.
  • Selbstständigkeit, Gewerbe: Kaum vermeidbar – schon aus Haftungsgründen bei Buchführung und Bilanzierung.

Wer nur wissen will, wie hoch die eigene Steuerlast überhaupt ausfällt, bekommt mit unserem Steuer-Check und den einzelnen Steuerrechnern einen kostenlosen ersten Überblick – als Ausgangspunkt für die Entscheidung, ob sich professionelle Hilfe lohnt.


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Veröffentlicht am 5. August 2026 · vollbesteuert Redaktion

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