Die Stromsteuer in Deutschland
Die Stromsteuer (offiziell: Steuer auf elektrischen Strom) ist eine Bundesverbrauchsteuer, die auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom erhoben wird. Grundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG) von 1999. Der Steuersatz beträgt 2,05 Ct pro kWh — er wird vom Energieversorger eingesammelt und direkt an das Hauptzollamt abgeführt, ist aber im Strompreis für Verbraucher enthalten.
Wie viel Stromsteuer zahlst du?
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Enthaltene Stromsteuer an den Bund:
ca. 71.75 € / Jahr
• Monatlicher Stromsteuer-Beitrag: 5.98 € / Monat
• Anteil an deinen gesamten Stromkosten (1120.00 €/Jahr): ca. 6.4 %
(Gesetzlicher Regelsteuersatz nach § 3 StromStG: 2,05 Ct/kWh. Reine Bundessteuer.)
Der Steuersatz
| Verbrauchergruppe | Steuersatz |
|---|---|
| Haushalte und Gewerbe (Regelsatz) | 2,05 Ct/kWh |
| Produzierendes Gewerbe (ermäßigt, § 9b StromStG) | 1,537 Ct/kWh |
| Land- und Forstwirtschaft (ermäßigt) | 1,537 Ct/kWh |
| Öffentlicher Nahverkehr (ermäßigt) | 1,142 Ct/kWh |
Was kostet der durchschnittliche Haushalt?
Ein Drei-Personen-Haushalt verbraucht laut Bundesnetzagentur durchschnittlich etwa 3.500 kWh pro Jahr. Daraus ergibt sich eine Stromsteuerlast von:
3.500 kWh × 0,0205 €/kWh = 71,75 € / Jahr
Bei einem Vier-Personen-Haushalt (~4.700 kWh) sind es rund 96 €/Jahr.
Steuerbefreiungen und Ermäßigungen
Vollständig von der Stromsteuer befreit sind u. a.:
- Strom aus erneuerbaren Energien, der direkt vom Erzeuger selbst verbraucht wird (Eigenstrom aus Photovoltaik bis 30 kW)
- Strom, der zur Stromerzeugung selbst benötigt wird
- Strom für Schienenbahnen (zu 90 %)
- Landwirtschaftliche Betriebe bis zu bestimmten Grenzen
Das Spitzenlastausgleichssystem (ehemals „Ökosteuer-Spitzenausgleich") für energieintensive Unternehmen wurde 2023 vollständig abgeschafft.
Wohin fließt das Geld?
Das Stromsteuer-Aufkommen fließt vollständig an den Bund. In der Destatis-Kassenstatistik ist es gemeinsam mit dem Solidaritätszuschlag im Sammelposten „Sonstige Bundessteuern" (18,9 Mrd. € 2025) enthalten — ein separater Ausweis erfolgt nicht.
Geschichte und politischer Kontext
Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der Ökosteuerreform eingeführt. Ziel war es, den Energieverbrauch zu verteuern und damit Anreize für Energieeffizienz zu setzen — während gleichzeitig die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt wurden. Der ursprüngliche Satz von 2,05 Ct/kWh wurde seitdem nicht erhöht, obwohl er real durch die Inflation an Wirkung verloren hat.
Im Zuge der Energiepreiskrise 2022/23 wurde diskutiert, die Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,05 Ct/kWh zu senken — bisher ohne Ergebnis.