Die globale Mindeststeuer (Pillar 2)
Die Mindeststeuer – international bekannt als Global Minimum Tax oder Pillar 2 – wurde im Rahmen des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung multinationaler Unternehmen entwickelt. Deutschland hat sie mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) vom 27. Dezember 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Das Ziel: Steuerwettbewerb stoppen
Jahrzehntelang haben Staaten ihre Körperschaftsteuersätze gesenkt, um Unternehmen anzulocken. Länder wie Irland (12,5 %), Bulgarien (10 %) oder klassische Steueroasen ermöglichten es Konzernen, Gewinne dorthin zu verlagern. Die Mindeststeuer setzt eine globale Untergrenze von 15 % effektiver Steuerbelastung – unabhängig davon, wo der Konzern seinen Gewinn bucht.
Wen betrifft die Mindeststeuer?
Die Mindeststeuer gilt für multinationale und rein nationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Betroffen sind nach Schätzungen weltweit rund 8.000 Unternehmensgruppen, davon etwa 600–700 mit Sitz in Deutschland.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen sind vollständig ausgenommen.
Wie funktioniert der Mechanismus?
Kernstück ist die Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR) je Land:
ETR = angepasste Steuern ÷ Pillar-2-Einkommen der Konzerneinheiten im Land
Liegt der ETR unter 15 %, wird die Differenz als Ergänzungssteuer (Top-up Tax) erhoben. Wer erhebt sie?
- Nationale Ergänzungssteuer (QDMTT): Hat das Niedrigsteuerland selbst eine qualifizierte nationale Mindeststeuer eingeführt, bleibt das Aufkommen dort. Deutschland erhebt eine eigene QDMTT für inländische Untereinheiten.
- Income Inclusion Rule (IIR): Erhebt das Niedrigsteuerland keine QDMTT, greift der Staat der Muttergesellschaft zu.
- Undertaxed Profits Rule (UTPR): Als letzte Auffangregelung können auch andere Konzernstaaten anteilig besteuern.
Beispiel
Ein Konzern erzielt in einem Niedrigsteuerland 100 Mio. € Gewinn und zahlt dort 10 % Steuern (10 Mio. €). Die Top-up Tax berechnet sich:
Ergänzungssteuer = (15 % – 10 %) × 100 Mio. € = 5 Mio. €
Diesen Betrag zieht Deutschland (oder der Quellstaat via QDMTT) nach.
Substanzfreibetrag: Echte Wirtschaftstätigkeit wird geschont
Um echte wirtschaftliche Aktivität im Ausland nicht zu bestrafen, gibt es den Substance-Based Income Exclusion (SBIE). Ein Teil der Lohn- und Sachanlagekosten wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen:
- 5 % der anrechnungsfähigen Lohnkosten
- 5 % des Buchwerts der Sachanlagen
Diese Freibeträge sinken in der Übergangsphase bis 2032 schrittweise ab.
Aufkommen und Wirkung
Die OECD schätzt das weltweite Aufkommen auf 150–220 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Für Deutschland werden 1–5 Mrd. € erwartet – je nachdem, wie viele Länder eigene QDMTTs einführen (die das Aufkommen dort halten). Das Aufkommen aus der deutschen Mindeststeuer fließt vollständig dem Bund zu.
Stand der internationalen Umsetzung
Über 140 Staaten haben sich dem OECD-Framework angeschlossen. Die EU hat Pillar 2 mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 verbindlich umgesetzt; alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sie anzuwenden. Die USA haben mit dem Corporate Alternative Minimum Tax (CAMT) eine eigene Variante eingeführt, die nicht vollständig mit Pillar 2 kompatibel ist – ein anhaltender Streitpunkt in den OECD-Verhandlungen.