Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine jährliche Bundessteuer auf das Halten eines Kraftfahrzeugs im Inland. Geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), wird sie nicht beim Fahren, sondern allein für das Halten des Fahrzeugs fällig — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Steuerschuldner ist der Halter laut Fahrzeugschein.
Wie viel Kfz-Steuer zahlst du?
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Geschätzte jährliche Kraftfahrzeugsteuer (fließt an den Bund):
ca. 0.00 € / Jahr
Kein eigenes Kraftfahrzeug angegeben.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Hubraumkomponente
| Antrieb | Satz pro 100 cm³ Hubraum |
|---|---|
| Ottomotor (Benzin) | 2,00 € |
| Dieselmotor | 9,50 € |
2. CO₂-Komponente (für Erstzulassung ab 2021)
| CO₂-Ausstoß (g/km) | Satz pro g/km |
|---|---|
| bis 95 g/km | 0,00 € |
| 96–115 g/km | 2,00 € |
| 116–135 g/km | 2,20 € |
| 136–155 g/km | 2,50 € |
| 156–175 g/km | 2,90 € |
| 176–195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Für vor 2021 zugelassene Fahrzeuge gilt ein älterer, weniger strenger CO₂-Stufentarif.
Rechenbeispiel
Pkw mit 1.400 cm³ Benzinmotor, 130 g CO₂/km (Erstzulassung 2022):
Hubraum: 14 × 2,00 € = 28,00 €
CO₂ (Stufentarif über 95 g): 20 g × 2,00 € + 15 g × 2,20 € = 73,00 €
Kfz-Steuer: 101,00 € / Jahr
Steuerbefreiungen
Vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind:
- Elektrofahrzeuge — bis Ende 2030 (Bestandsschutz für Erstzulassungen bis dahin: 10 Jahre Befreiung)
- Schwerbehinderte (GdB ≥ 50 % mit Merkzeichen H, Bl oder aG): vollständige Befreiung oder 50 % Ermäßigung
- Fahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und anderer Behörden
- Historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer): Pauschalsteuer von 191,73 € (Pkw) statt Regeltarif
Wohin fließt das Geld?
Seit 1. Juli 2009 fließt die Kfz-Steuer vollständig an den Bund — vorher war sie eine Ländersteuer. Die Umstellung wurde im Rahmen der Föderalismusreform II vollzogen; die Länder erhielten als Ausgleich höhere Umsatzsteueranteile.
Geschichte und CO₂-Reform
Die Kraftfahrzeugsteuer existiert in Deutschland seit 1906. Lange Zeit richtete sich die Steuer fast ausschließlich nach dem Hubraum. Mit der Reform 2009 wurde erstmals eine CO₂-Komponente eingeführt — zunächst moderat, mit der Neuregelung für ab 2021 zugelassene Fahrzeuge deutlich verschärft. Fahrzeuge mit mehr als 195 g/km CO₂ werden seitdem spürbar stärker belastet.
Politisch wird diskutiert, die Kfz-Steuer noch stärker auf CO₂-Emissionen umzustellen und die Hubraumkomponente ganz abzuschaffen — bisher ohne Ergebnis.