vollbesteuert
Verkehrsteuer

Grunderwerbsteuer: Einmalsteuer beim Immobilienkauf

15,1 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
1,5 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Länder
Ertragshoheit
Länder: 15,1 Mrd. €

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Sie wird beim Kauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken oder Erbbaurechten fällig — berechnet als Prozentsatz des Kaufpreises. Rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Steuer ist eine reine Ländersteuer: Seit 2006 können die Bundesländer ihren Steuersatz selbst festlegen.

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Einmalige Grunderwerbsteuer (fließt an das Bundesland):

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Die Steuersätze nach Bundesland (2025)

BundeslandSteuersatz
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt5,0 %
Hamburg, Sachsen5,5 %
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen6,5 %

Bayern hält mit 3,5 % allein den Mindestsatz — die höchsten Sätze (6,5 %) zahlt man in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hamburg und Sachsen haben zuletzt (2023) auf 5,5 % erhöht.

Rechenbeispiel

Kauf einer Eigentumswohnung für 350.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %):

350.000 € × 6,5 % = 22.750 € Grunderwerbsteuer

Diese Summe ist innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid zu zahlen — sonst kann keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist.

Was löst die Steuer aus?

Steuerpflichtig sind alle Rechtsvorgänge, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen:

  • Kaufvertrag über ein Grundstück oder Gebäude
  • Erwerb durch Zwangsversteigerung
  • Anteilsübertragung an Gesellschaften, die Grundbesitz halten (Share Deal, ab 90 % Anteilsübertragung)
  • Einräumung eines Erbbaurechts

Steuerbefreiungen

Steuerfrei sind u. a.:

  • Erbschaft und Schenkung (auch unter Fremden, wenn ohne Gegenleistung)
  • Übertragungen unter Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartnern)
  • Eltern-Kind-Übertragungen in gerader Linie
  • Grundstücke mit einem Wert unter 2.500 €

Wer zahlt?

Schuldner der Grunderwerbsteuer sind grundsätzlich Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch — in der Praxis trägt sie aber fast immer der Käufer, da dies üblicherweise so im Kaufvertrag vereinbart wird.

Wohin fließt das Geld?

Das Aufkommen fließt vollständig an das jeweilige Bundesland. Mit bundesweit rund 15,1 Mrd. € (2025) ist die Grunderwerbsteuer eine bedeutende Ländersteuer — wenngleich das Aufkommen nach dem Immobilienboom (2021: 19,5 Mrd. €) durch gestiegene Zinsen zurückgegangen ist.

Reformdebatte

Die Grunderwerbsteuer gilt als eine der größten Hürden für Wohneigentum in Deutschland. Wohnungs- und Immobilienverbände fordern seit Jahren eine Senkung oder einen Freibetrag für Ersterwerber. Diskutiert wird ein Modell mit einem steuerfreien Grundbetrag (z. B. 500.000 € für selbst genutztes Wohneigentum). Bisher ist keine Bundesregelung in Sicht, da die Länder auf ihre Einnahmen angewiesen sind.

Häufige Fragen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist eine Verkehrsteuer und fließt vollständig an das jeweilige Bundesland. Das jährliche Gesamtaufkommen beträgt ca. 15 Mrd. €.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (nur Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). Sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis berechnet.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. In der Praxis trägt sie fast immer der Käufer, da dies im Kaufvertrag vereinbart wird. Sie ist neben Notar- und Maklerprovision einer der größten Kaufnebenkosten.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Befreit sind u. a.: Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft), Schenkungen (sofern schenkungsteuerpflichtig), Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten sowie Übertragungen an Kinder in gerader Linie. Beim Hauskauf vom Bauträger gilt die GrESt nur auf den Bodenwert, nicht auf die Baukosten.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).