vollbesteuert
Realsteuer

Gewerbesteuer: Die wichtigste Gemeindesteuer

69,2 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
7,0 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Länder: 6,4 Mrd. €Gemeinden: 62,8 Mrd. €

Nettobetrag. Brutto Gemeinden: 68,807.4 Mio.

Die Gewerbesteuer in Deutschland

Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste eigene Steuereinnahme der Gemeinden und mit rund 69,2 Mrd. € Nettoaufkommen (2025) eine der größten Einzelsteuern Deutschlands. Steuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe — Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind befreit. Rechtliche Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Gewerbeertrag ermitteln

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn (aus Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Erklärung). Dieser wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert:

Wichtige Hinzurechnungen (§ 8 GewStG):

  • 25 % der Finanzierungsanteile (Zinsen, Mieten, Leasingraten) — die sog. Zinsschranke
  • 25 % der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter

Wichtige Kürzungen (§ 9 GewStG):

  • 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes (Grundbesitzkürzung)
  • Gewinnanteile aus anderen Personengesellschaften
  • Dividenden von Kapitalgesellschaften (soweit steuerfrei)

2. Steuermesszahl

Der Gewerbeertrag (gerundet auf volle 100 €) wird mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.

3. Hebesatz der Gemeinde

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz

Der Hebesatz ist der kommunale Stellhebel — er variiert erheblich:

  • Gesetzliches Minimum: 200 %
  • Kleine Gemeinden: 200–300 %
  • Mittelstädte: 350–430 %
  • Großstädte: 400–550 % (München: 490 %, Frankfurt: 460 %, Berlin: 410 %)

Rechenbeispiel

GmbH in München, Gewerbeertrag 200.000 €:

Steuermessbetrag: 200.000 € × 3,5 % = 7.000 €
Gewerbesteuer: 7.000 € × 490 % = 34.300 €
Effektiver Satz: 17,15 % des Gewerbeertrags

Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbH/AG) gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG): mit dem 4-fachen des Steuermessbetrags, maximal bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bei niedrigen Hebesätzen wird die Gewerbesteuer damit faktisch vollständig ausgeglichen.

Wohin fließt das Geld?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer — aber nicht vollständig: Ein Teil wird als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abgeführt.

  • Brutto-Gewerbesteuer (Einnahmen der Gemeinden): ~69 Mrd. €
  • davon Gewerbesteuerumlage (an Bund/Länder): ~6,4 Mrd. €
  • Netto-Gemeinden: ~62,8 Mrd. €

Geschichte und Kritik

Die Gewerbesteuer ist politisch umstritten. Kritiker bemängeln:

  • Sie besteuert auch Verlustbetriebe (durch Hinzurechnungen kann eine Gewerbesteuer entstehen, obwohl kein Gewinn vorliegt)
  • Der hohe Verwaltungsaufwand durch Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Unternehmen können durch Wahl des Standorts die Steuerlast erheblich beeinflussen

Reformvorschläge reichen von einer Abschaffung (Ersatz durch kommunalen Einkommensteueranteil) bis zur Ausdehnung auf Freiberufler. Letzteres scheitert regelmäßig am Widerstand der Berufsverbände.

Häufige Fragen

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und bringt rund 69 Mrd. € pro Jahr ein. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) müssen Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten) und Land- und Forstwirte sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Bei einem typischen Hebesatz von 400 % ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 14 %. In Großstädten wie München oder Hamburg liegen die Hebesätze bei 490–500 %.

Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?

Ja. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Der Anrechnungsbetrag beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags.

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).