vollbesteuert
Realsteuer

Gewerbesteuer: Die wichtigste Gemeindesteuer

Stand: 26. September 2026
69,2 Mrd. €
Steueraufkommen 2025
7,0 %
der Gesamtsteuereinnahmen
Gemeinden
Ertragshoheit
Länder: 6,4 Mrd. €Gemeinden: 62,8 Mrd. €

⚠ Netto nach Gewerbesteuerumlage laut 71511-07: Gemeinden 62.769,0 + Stadtstaaten 6.420,6 (im Länder-Feld, weil Berlin, Hamburg und Bremen Land und Gemeinde zugleich sind). Brutto laut 71511: 75.807,8 (Gemeinden 68.807,4 + Stadtstaaten 7.000,4), +0,4 % ggü. 2024. Die Destatis-Steuerhaushaltsstatistik nennt brutto 76,4 Mrd. (+1,5 %) – andere Abgrenzung, nicht mit den 71511-Werten mischen.

Die Gewerbesteuer in Deutschland

Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste eigene Steuereinnahme der Gemeinden und mit rund 69,2 Mrd. € Nettoaufkommen (2025) eine der größten Einzelsteuern Deutschlands. Steuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe — Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind befreit. Rechtliche Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Gewerbeertrag ermitteln

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn (aus Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Erklärung). Dieser wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert:

Wichtige Hinzurechnungen (§ 8 GewStG):

  • 25 % der Summe der Finanzierungsanteile, soweit sie 200.000 € im Jahr übersteigt. Dazu zählen Schuldzinsen voll, 20 % der Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, 50 % der Mieten für Immobilien und 25 % der Lizenzgebühren (§ 8 Nr. 1 GewStG)
  • Mit der „Zinsschranke" (§ 4h EStG) hat das nichts zu tun – das ist eine eigene Regel zur Begrenzung des Zinsabzugs

Wichtige Kürzungen (§ 9 GewStG):

  • die als Betriebsausgabe gezahlte Grundsteuer für betrieblichen Grundbesitz (früher: 1,2 % des Einheitswerts)
  • Gewinnanteile aus anderen Personengesellschaften
  • Dividenden von Kapitalgesellschaften (soweit steuerfrei)

2. Steuermesszahl

Der Gewerbeertrag (gerundet auf volle 100 €) wird mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.

3. Hebesatz der Gemeinde

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz

Der Hebesatz ist der kommunale Stellhebel — er variiert erheblich:

  • Gesetzliches Minimum: 200 %
  • Kleine Gemeinden: 200–300 %
  • Mittelstädte: 350–430 %
  • Großstädte: 400–550 % (München: 490 %, Frankfurt: 460 %, Berlin: 410 %)

Rechenbeispiel

GmbH in München, Gewerbeertrag 200.000 €:

Steuermessbetrag: 200.000 € × 3,5 % = 7.000 €
Gewerbesteuer: 7.000 € × 490 % = 34.300 €
Effektiver Satz: 17,15 % des Gewerbeertrags

Gewerbesteuer-Hebesätze im Städtevergleich · seitlich scrollbar

Gewerbesteuer-Hebesätze und effektiver Steuersatz im StädtevergleichDas gesetzliche Minimum liegt bei 200 %, ein typischer Hebesatz bei 400 %, Berlin bei 410 %, Frankfurt bei 460 % und München bei 490 %. Effektiv ergibt sich daraus ein Steuersatz von Hebesatz mal 3,5 %.0%100%200%300%400%500%200 %7,0 % eff.Minimum (Gesetz)400 %14,0 % eff.Typisch410 %14,4 % eff.Berlin460 %16,1 % eff.Frankfurt490 %17,2 % eff.München
Belegt: gesetzliches Minimum (200 %), typischer Hebesatz (400 %) sowie die im Artikel genannten Hebesätze für Berlin, Frankfurt und München — alle aus dem Artikeltext. Effektiver Steuersatz = Hebesatz × 3,5 % Steuermesszahl.

Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbH/AG) gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG): mit dem 4-fachen des Steuermessbetrags, maximal bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bei Hebesätzen bis rund 400 % wird die Gewerbesteuer damit weitgehend ausgeglichen.

Wohin fließt das Geld?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer — aber nicht vollständig: Ein Teil wird als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abgeführt.

  • Brutto-Gewerbesteuer 2025: ~75,8 Mrd. € (Gemeinden 68,8 + Stadtstaaten 7,0)
  • abzüglich Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder: ~6,6 Mrd. €
  • Netto: ~69,2 Mrd. € (Gemeinden 62,8 + Stadtstaaten 6,4)

Quelle ist die Kassenstatistik von Destatis (71511). Berlin, Hamburg und Bremen sind Land und Gemeinde zugleich – ihre Gewerbesteuer erscheint dort beim Land. Die Steuerhaushaltsstatistik von Destatis nennt für 2025 brutto 76,4 Mrd. € – eine andere Abgrenzung; beide Zahlen sind korrekt, dürfen aber nicht miteinander verrechnet werden.

Geschichte und Kritik

Die Gewerbesteuer ist politisch umstritten. Kritiker bemängeln:

  • Sie besteuert auch Verlustbetriebe (durch Hinzurechnungen kann eine Gewerbesteuer entstehen, obwohl kein Gewinn vorliegt)
  • Der hohe Verwaltungsaufwand durch Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Unternehmen können durch Wahl des Standorts die Steuerlast erheblich beeinflussen

Reformvorschläge reichen von einer Abschaffung (Ersatz durch kommunalen Einkommensteueranteil) bis zur Ausdehnung auf Freiberufler. Letzteres scheitert regelmäßig am Widerstand der Berufsverbände.

❓Häufige Fragen

Welche Rolle spielt die Gewerbesteuer für die Gemeindefinanzen?▾

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden: 2025 rund 75,8 Mrd. € brutto, nach Abzug der Umlage an Bund und Länder rund 69,2 Mrd. € netto. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?▾

Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG keinen. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten) und Land- und Forstwirte sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag und Hebesatz?▾

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Bei einem typischen Hebesatz von 400 % ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 14 %. In Großstädten liegen die Hebesätze meist zwischen 400 und 490 % (München 490 %, Hamburg 470 %).

Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?▾

Ja. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Der Anrechnungsbetrag beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags.

Was bedeutet das konkret für dich? Der Steuer-Check zeigt in 1–4 Minuten, wie viel du über alle Steuerarten hinweg zahlst.

Steuer-Check starten →

Verwandte Steuerarten

Aufkommensdaten: Destatis, Kassenstatistik 2025 (vorläufig).
Zahlen und Rechtsstand zuletzt am 26. September 2026 gegen die amtlichen Quellen geprüft. Wie wir arbeiten