Die Biersteuer in Deutschland
Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Bier — und eine der wenigen Steuern in Deutschland, die vollständig den Bundesländern zufließt. Geregelt im Biersteuergesetz (BierStG), wird sie nach dem Stammwürzegehalt und der Jahresproduktionsmenge des Brauers bemessen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem die Biersteuer eine reine Ländersteuer ist. Das Aufkommen 2025 betrug rund 538,6 Mio. € — bescheiden für die weltberühmte Biernation.
Wie viel Biersteuer zahlst du?
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Deine geschätzte Biersteuer (fließt an dein Bundesland):
ca. 0.00 € / Jahr
(Basiert auf regulärem Vollbier mit 12 °Plato bei 0 Litern/Jahr. Exkl. Mehrwertsteuer)
Der Steuersatz
Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 € je Hektoliter und Grad Plato (Stammwürze).
Beispiel: Normales Pils (12 °Plato, 0,5-Liter-Flasche)
0,5 L × 12 °P × 0,787 € / 100 L = 0,047 € = ca. 4,7 Ct pro Flasche
Eine Kiste Bier (20 × 0,5 L) enthält also rund 95 Ct Biersteuer — weniger als 1 Euro.
Staffelsatz für Kleinbrauereien
Kleine Brauereien genießen erhebliche Steuervorteile — gestaffelt nach Jahresausstoß:
| Jahresausstoß | Ermäßigung |
|---|---|
| bis 5.000 hl | 56 % des Regelsteuersatzes |
| 5.001–10.000 hl | 44 % |
| 10.001–20.000 hl | 28 % |
| 20.001–40.000 hl | 14 % |
| über 40.000 hl | voller Regelsteuersatz |
Diese Staffelung schützt die mittelständische Brauereiwirtschaft — Deutschland hat rund 1.500 aktive Brauereien, die meisten davon Kleinbetriebe.
Alkoholfreies Bier
Alkoholfreies Bier und Biere mit weniger als 0,5 % vol Alkohol sind vollständig von der Biersteuer befreit (§ 4 BierStG). Angesichts des wachsenden Markts für Alkoholarmes ist das ein zunehmend relevanter Punkt.
Wohin fließt das Geld?
Das Biersteueraufkommen fließt vollständig an die Bundesländer — je nach dem Bundesland, in dem das Bier hergestellt oder verkauft wird. Das macht sie zu einer der wenigen echten Ländersteuern. Bayern profitiert dabei überproportional vom hohen Bierkonsum während des Oktoberfests und der starken bayerischen Brauereiwirtschaft.
Geschichte
Die Geschichte der Biersteuer in Deutschland reicht bis ins Mittelalter. Das Reinheitsgebot von 1516 (Bayern) war ursprünglich auch eine Steuerfrage: Durch die Beschränkung auf Wasser, Malz und Hopfen wollte man verhindern, dass Brauer billige Zutaten — die oft mit anderen Steuern belegt waren — ins Bier mischten.
In der Bundesrepublik ist die Biersteuer eine der wenigen reinen Ländersteuern (Art. 106 Abs. 2 GG). 1993 wurde im Zuge des EU-Binnenmarkts nicht die Ertragshoheit, sondern der Steuersatz europäisch harmonisiert: Die EU schreibt einen Mindeststeuersatz vor, Deutschland liegt deutlich darüber (und trotzdem gehören deutsche Bierpreise zu den günstigsten in Europa).