Besitz- und Verkehrsteuern in Deutschland
Besitzsteuern und Verkehrsteuern bilden zusammen eine der beiden großen Hauptgruppen des deutschen Steuerrechts — neben den Verbrauchsteuern. Besitzsteuern sind direkte Steuern: Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter sind dieselbe Person. Verkehrsteuern sind dagegen oft indirekt – bei der Umsatzsteuer etwa schuldet das Unternehmen die Steuer, wirtschaftlich trägt sie der Kunde.
Was sind Besitzsteuern?
Besitzsteuern besteuern das Innehaben von Vermögen oder Einkommen:
Ertragsteuern (auf laufende Erträge)
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Lohn- und Abgeltungsteuer, statistisch eine Summe) | 431,6 Mrd. € | Bund/Länder/Gemeinden |
| Gewerbesteuer | 69,2 Mrd. € | Gemeinden |
Substanzsteuern (auf vorhandenes Vermögen/Besitz)
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Grundsteuer | 16,1 Mrd. € | Gemeinden |
| Erbschaft-/Schenkungsteuer | 15,4 Mrd. € | Länder |
| Vermögensteuer | 0 € (seit 1997 ausgesetzt) | — |
Was sind Verkehrsteuern?
Verkehrsteuern erfassen Rechtsgeschäfte und wirtschaftliche Vorgänge — nicht den laufenden Besitz, sondern die Übertragung oder Nutzung:
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 310,2 Mrd. € | Bund/Länder/Gemeinden |
| Grunderwerbsteuer | 15,1 Mrd. € | Länder |
| Versicherungsteuer | 19,6 Mrd. € | Bund |
| Kraftfahrzeugsteuer | 9,6 Mrd. € | Bund |
| Rennwett-/Lotteriesteuer | 2,5 Mrd. € | Länder |
| Luftverkehrsteuer | 2,1 Mrd. € | Bund |
| Feuerschutzsteuer | 0,8 Mrd. € | Länder |
Wie grenzen sich Besitz- und Verkehrsteuern voneinander ab?
Die Einteilung ist nicht immer trennscharf. Die Umsatzsteuer etwa wird klassisch den Verkehrsteuern zugeordnet, hat aber auch Merkmale einer Verbrauchsteuer (wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher). Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird deshalb den Ertragsteuern zugeordnet.
Wird die Vermögensteuer wieder eingeführt?
Die Vermögensteuer (auf das Gesamtvermögen natürlicher Personen) ist seit 1997 ausgesetzt — nicht abgeschafft, nur nicht mehr erhoben. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 erklärte die damalige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig (Ungleichbehandlung von Geld- und Grundvermögen). Seither ist die Reform ein Dauerthema in der Steuerpolitik.