Besitz- und Verkehrsteuern in Deutschland
Besitzsteuern und Verkehrsteuern bilden zusammen eine der beiden großen Hauptgruppen des deutschen Steuerrechts — neben den Verbrauchsteuern. Sie sind direkte Steuern: Der Steuerschuldner und der wirtschaftlich Belastete sind dieselbe Person (Gegensatz: indirekte Steuern wie Umsatzsteuer oder Energiesteuer).
Besitzsteuern: Steuern auf Besitz und Einkommen
Besitzsteuern besteuern das Innehaben von Vermögen oder Einkommen:
Ertragsteuern (auf laufende Erträge)
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Einkommensteuer (inkl. LSt) | 431,6 Mrd. € | Bund/Länder/Gemeinden |
| Körperschaftsteuer | ca. 35 Mrd. € | Bund/Länder |
| Gewerbesteuer | 69,2 Mrd. € | Gemeinden |
| Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer | 21,8 Mrd. € | Bund/Länder/Gemeinden |
Substanzsteuern (auf vorhandenes Vermögen/Besitz)
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Grundsteuer | 16,1 Mrd. € | Gemeinden |
| Erbschaft-/Schenkungsteuer | 15,4 Mrd. € | Länder |
| Vermögensteuer | 0 € (seit 1997 ausgesetzt) | — |
Verkehrsteuern: Steuern auf Rechtsvorgänge
Verkehrsteuern erfassen Rechtsgeschäfte und wirtschaftliche Vorgänge — nicht den laufenden Besitz, sondern die Übertragung oder Nutzung:
| Steuer | Aufkommen 2025 | Empfänger |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 314,7 Mrd. € | Bund/Länder/Gemeinden/EU |
| Grunderwerbsteuer | 15,1 Mrd. € | Länder |
| Versicherungsteuer | 19,6 Mrd. € | Bund |
| Kraftfahrzeugsteuer | 9,6 Mrd. € | Bund |
| Rennwett-/Lotteriesteuer | 2,5 Mrd. € | Länder |
| Luftverkehrsteuer | 2,1 Mrd. € | Bund |
| Feuerschutzsteuer | 0,8 Mrd. € | Länder |
Abgrenzungsfragen
Die Einteilung ist nicht immer trennscharf. Die Umsatzsteuer etwa wird klassisch den Verkehrsteuern zugeordnet, hat aber auch Merkmale einer Verbrauchsteuer (wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher). Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird deshalb den Ertragsteuern zugeordnet.
Reformdebatten: Vermögensteuer
Die Vermögensteuer (auf das Gesamtvermögen natürlicher Personen) ist seit 1997 ausgesetzt — nicht abgeschafft, nur nicht mehr erhoben. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 erklärte die damalige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig (Ungleichbehandlung von Geld- und Grundvermögen). Seither ist die Reform ein Dauerthema in der Steuerpolitik.